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Arbeitsstunden / Technik
Alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahre der Tennisabteilung müssen Arbeitsstunden leisten. Hier ein Auszug aus der Abteilungs- und Platzordnung:
3.3 Regelungen Arbeitsdienst
Folgende Arbeitsstunden sind im Kalenderjahr zu leisten:
Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr: | 4h |
Senioren ab dem 65. Lebensjahr: | 3h |
Arbeitsstunden sind übertragbar. Die Terminierung bzw. Information zu größeren Arbeitsdiensten erfolgt rechtzeitig per E-Mail durch den Technikwart sowie über das Hirschauer Amtsblatt.
Die geleisteten Arbeitsstunden müssen dem Technikwart gemeldet werden.
Arbeitsstunden die bis zum 31.12. eines Jahres nicht abgeleistet wurden, werden mit 10 € pro Stunde verrechnet.
Die Abbuchung erfolgt im Januar des folgenden Jahres ohne vorherige Ankündigung.
Die Möglichkeit der Bezahlung der nicht geleisteten Arbeitsstunden bleibt bei Verhinderung (z B. Krankheit) bestehen.
Arbeitsstunden müssen in folgendem Online-Formular erfasst werden:
Link zum Formular zur Erfassung von Arbeitsstunden
Wer seinen Arbeitsdienst aufgrund von Krankheit oder sonstigen persönlichen Gründen nicht leisten kann, muss einen Antrag auf Befreiung vom Arbeitsdienst stellen:
Link zum Formular zum Antrag auf Befreiung vom Arbeitsdienst
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