Aufgrund von Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen kann ein Mitglied der Tennisabteilung von der Pflicht zum Arbeitsdienst entbunden werden. Voraussetzung ist natürlich, dass es dem Mitglied wegen der Gründe nicht möglich war Tennis zu spielen.
Die Beantragung soll frühzeitig erfolgen. Eine Entscheidung ob dem Antrag zugestimmt wird, trifft der Abteilungsausschuss.